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Entwurf Totalrevision des Waldgesetzes Kt. Solothurn

29. August 2024

Das bestehende Waldgesetz des Kantons Solothurn stammt aus dem Jahr 1995. Nun ist seit Dienstag 13. August 2024 der Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Waldgesetzes Kanton Solothurn öffentlich zugänglich und liegt bis 19. November 2024 auf. Das Waldgesetz des Kantons Solothurn soll 2026 in Kraft treten.


Für uns (Freizeit-)Nutzer-innen hat er seine Brisanz insbes. in § 7 zur Zugänglichkeit und § 9 (Fahrradverkehr) für die Mountain-Biker mit dem Paradigmenwechsel, Fahrradverkehr abseits von Waldstrassen und speziell bezeichneten Wegen zu verbieten:


Beschlussesentwurf 1: Totalrevision des Waldgesetzes (WaGSO)

§ 7 Zugänglichkeit (Art. 14 WaG)

1 Das Betreten des Waldes ist in ortsüblichem Umfang gestattet.

2 Wo es die Erhaltung des Waldes, insbesondere als Lebensraum für Tiere

und Pflanzen, oder andere öffentliche Interessen erfordern:

a) schränkt der Regierungsrat die Zugänglichkeit für bestimmte Waldgebiete

ein;

b) unterstellt er die Durchführung von grossen Veranstaltungen im

Wald einer Bewilligung;

c) kann er Freizeitaktivitäten, welche den Wald erheblich schädigen,

einschränken oder verbieten.

3 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten durch Verordnung.


§ 9 Fahrradverkehr

1 Fahrradfahren im Wald abseits von Waldstrassen sowie speziell bezeichneten Wegen ist untersagt.

Stellungnahme

Die IG Klettern Jurasüdfuss verfasst eine Stellungnahme. Wir fordern zudem alle betroffenen Personen, Gruppen, Vereine und Interessengemeinschaften sich am Vernehmlassungsverfahren bis spätestens am 19. November 2024 zu beteiligen. Sobald wir unsere Stellungnahme verfasst haben, stellen wir diese euch gerne zur Verfügung.

Petition gegen das Singletrail-Verbot

Die IG Mountainbike Kanton Solothurn (IG MTB SO) hat zudem eine Online-Petition gegen das Singletrail-Verbot lanciert. 

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