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Urteil Fulnau (Borowan)

26. November 2019

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerden der IG Klettern Basler Jura, der SAC-Sektion Angenstein und zwei Einzelpersonen abgewiesen. Diese Parteien seien nicht zur Einsprache legitimiert.

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Die IG Klettern Basler Jura prüft nun, ob sie das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht. Das ist jedoch mit Risiken verbunden. 

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